26/08/2026
Moin liebe Freunde der Geschichte, heute vor 185 Jahren, am 26. August 1841, schrieb August Heinrich Hoffmann von Fallersleben auf Helgoland das „Lied der Deutschen“. Heute kennen wir vor allem seine dritte Strophe „Einigkeit und Recht und Freiheit“ als deutsche Nationalhymne. Doch kaum ein deutsches Lied ist historisch so umstritten wie dieses. Besonders die erste Strophe mit den Worten „Deutschland, Deutschland über alles“ wird heute häufig als Ausdruck deutschen Größenwahns verstanden. Historisch ist das allerdings zu kurz gegriffen. 1841 existierte noch kein deutscher Nationalstaat. Deutschland war in 39 Staaten und freie Städte zersplittert. Hoffmann von Fallersleben wollte vor allem diese Kleinstaaterei überwinden und eine deutsche Einheit schaffen. Die berühmten geografischen Grenzen bezeichneten dabei im Wesentlichen den damaligen deutschen Sprach- und Siedlungsraum, nicht etwa einen Aufruf zur Eroberung Europas. Das macht die erste Strophe nicht automatisch zu einem Text, den wir heute wieder singen sollten. Denn die Nationalsozialisten missbrauchten sie massiv für ihre Propaganda und verbanden sie bei offiziellen Anlässen mit dem Horst-Wessel-Lied. Dadurch wurde die historische Bedeutung des Textes endgültig von seiner späteren Verwendung überlagert. Aber genau hier wird deutsche Geschichte spannend: Denn auch die DDR hatte eine deutsche Hymne. „Auferstanden aus Ruinen“ von Johannes R. Becher und Hanns Eisler entstand 1949 und ursprünglich war auch sie keineswegs nur als Hymne eines dauerhaft geteilten Staates gedacht. Im Auftrag zur Hymne sollten ausdrücklich Demokratie, Kultur, Wohlstand, Frieden, Völkerfreundschaft und die Einheit Deutschlands miteinander verbunden werden. Becher wollte sogar eine Hymne schaffen, die auch die Deutschen im Westen ansprechen konnte. Und dann steht dort dieser bemerkenswerte Satz: „Deutschland, einig Vaterland.“ Eine Zeile, die später zum Problem für die DDR-Führung wurde. Ab etwa 1970 verschwand der Text zunehmend aus dem öffentlichen Leben und die Hymne wurde nur noch instrumental gespielt. Und jetzt kommt für mich der interessanteste Gedanke: Was wäre, wenn man beide deutschen Hymnen nicht gegeneinanderstellen, sondern als Teile einer gemeinsamen Geschichte betrachten würde? Die eine entstand aus der Sehnsucht nach Einheit, Recht und Freiheit eines noch nicht geeinten Deutschlands. Die andere entstand aus den Ruinen des Zweiten Weltkriegs und der Hoffnung auf ein friedliches, geeintes Deutschland. Musikalisch gibt es sogar eine erstaunliche Verbindung: „Auferstanden aus Ruinen“ wurde so gedichtet, dass die ersten acht Zeilen jeder Strophe auf die Melodie des Deutschlandliedes gesungen werden können – und umgekehrt. Man könnte also theoretisch eine gemeinsame deutsche Hymne denken: „Auferstanden aus Ruinen“ als Auftakt als Erinnerung an die Katastrophe, aus der Deutschland wiederaufgebaut wurde. Danach „Einigkeit und Recht und Freiheit“ als Versprechen der demokratischen Bundesrepublik. Das wäre keine Rückkehr zur DDR und auch keine Rückkehr zu einem übersteigerten Nationalismus. Es wäre vielmehr ein musikalischer Dialog zwischen Ost und West, Diktatur und Demokratie, Zerstörung und Wiederaufbau, Teilung und Wiedervereinigung. Vielleicht wäre genau das eine wirklich gesamtdeutsche Hymne: Nicht eine, die einen Teil unserer Geschichte verdrängt, sondern eine, die die unterschiedlichen deutschen Erfahrungen zusammenführt. Was meint ihr? Sollten wir „Auferstanden aus Ruinen“ und das Deutschlandlied als zwei gegensätzliche Hymnen betrachten – oder könnten beide, gerade gemeinsam, ein Stück gesamtdeutscher Erinnerungskultur sein?
https://www.ndr.de/geschichte/chronologie/185-jahre-deutschland-lied-murmeln-im-glanze,hymne160.html
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