10/06/2026
Die LAGE begrüßt:
Änderungen in der Verfassung des Saarlandes
„Das Saarland fördert das friedliche Zusammenleben der Menschen und tritt Antisemitismus und Antiziganismus entgegen.“ (...) „Das Saarland schützt das jüdische Leben und die jüdische Kultur.“
Liebe Mitglieder und Freunde der LAGE,
auf unserer Mitgliederversammlung 2024 habe wir einstimmig beschlossen, dem Landtag vorzuschlagen, bei der geplanten Verfassungsergänzung neben der von der Evangelische Kirche eingebrachten Anti-Antisemitismusklausel auch eine Anti-Antiziganismusklausel einzufügen. Diesem Antrag wurde nun ein großer Erfolg beschieden worden. In seiner Sitzung am 29. April 2026 hat der Saarländische Landtag mit Stimmen von CDU und SPD, also mit großer Mehrheit, beschlossen, beide Klauseln in die Verfassung mit aufzunehmen. In derselben Sitzung wurde auch der von einem interreligiösen Bündnis eingebrachte Gottesbezug in die neu erstellte Präambel aufgenommen. Die neue Anti-Antisemitismus- und Anti-Antiziganismus-Klausel wurde in die Saarländische Verfassung in Artikel 12 Absatz 3 eingebaut. Nach dem von SPD und CDU eingebrachten und vom Landtag beschlossenen Verfassungsänderungsgesetz wurden dort nach dem bisherigen ersten Satz zwei neue Sätze eingefügt.
Die neuen Verfassungssätze lauten:
„Das Saarland fördert das friedliche Zusammenleben der Menschen und tritt Antisemitismus und Antiziganismus entgegen.“ (...) „Das Saarland schützt das jüdische Leben und die jüdische Kultur.“
Wo genau steht das?
Artikel 12 Absatz 3 der Verfassung des Saarlandes enthält bereits das allgemeine Diskriminierungsverbot. 2024 wurde Begriff „Rasse“ durch die Formulierung „aus rassistischen Gründen“ bzw. „aufgrund rassistischer Zuschreibungen“ ersetzt:
„Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen, seiner sexuellen Identität oder aufgrund rassistischer Zuschreibungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“