23/04/2026
Gibt es ein Gesetz, das die bayerische Identität prägt? Ein definitives Ja!
Die Rede ist vom bayerischen Reinheitsgebot, das heute 511 Jahre alt wird. Erstmals so bezeichnet wurde es allerdings erst Jahrhunderte später, in einer Rede im bayerischen Landtag am 4. März 1918.
Warum? Bier wurde im Laufe des 19. Jahrhunderts für die bayerische (Export-)Wirtschaft immer wesentlicher und damit auch für das bayerische Selbstverständnis als Bier-Nation. Und beim Beitritt zur Weimarer Republik 1918 sicherte sich der Freistaat das „Reservatsrecht“ auch weiterhin ausschließlich nach dem Reinheitsgebot Bier herzustellen.
Zu einem stehen Begriff wurde das bayerische Reinheitsgebt aber erst in den 1950er Jahren im sogenannten Süßbier-Streit. Der Bayerische Brauerbund erreichte unter Berufung auf das „bayerische Reinheitsgebot“, dass zuckerhaltige Biere fortan nicht mehr unter der Bezeichnung „Bier“ nach Bayern importiert werden durften.
Das Reinheitsgebot steht heute wie früher für höchste Qualität, Geschmack und eine Bierkultur, die so wohl einzigartig auf der Welt ist!
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