26/08/2026
Typhus in Lützen!
Ab sofort werden wir euch jeden 26. im Monat einen Auszug aus der Lützener Stadtgeschichte veröffentlichen. Heute blicken wir dabei auf den 26. August 1926. Laut Polizeiverordnung vom 12. August werden alle Haushalte mit Wohngebäude auf einem Lützener Grundstück aufgefordert die Herstellung der Verbindung an die städtische Wasserleitung sicherzustellen und mit mindestens einer Zapfanlage zu versehen.
Zuvor wurde das Trinkwasser zumeist aus Zieh- und Pumpbrunnen entnommen. Um ein sauberes und stetig zur Verfügung stehendes Wasser zu gewährleisten, wurde die Einrichtung an das städtische Wasserwerk vorangetrieben. Sicherlich spielte dabei auch ein besonderes Ereignis aus dem Jahr 1923 eine große Bedeutung. Wie in der Bekanntmachung der Polizeiverwaltung vom 27. November 1923 beschrieben, galt Lützen als von Typhusbazillen verseucht:
„Da zudem einige vom Typhus geheilte Personen dauernd Typhusbazillen ausscheiden, ein Umgang mit ihnen also eine stete Ansteckungsgefahr bedeutet, so muss damit gerechnet werden, dass in unserer Stadt immer wieder Typhusepidemieen ausbrechen, wenn nicht entsprechend entgegen gewirkt wird.“
Eine Typhusschutzimpfung gab es bereits und wurde von der Stadt neben „peinlichster Sauberkaut in Haus und Hof, an Körper, Wäsche, Kleidung, Ess- und Trinkgeräten“ zum Schutz angeordnet.
Typhus ist eine Infektionskrankheit, die durch Bakterien in verunreinigtem Trinkwasser weitergegeben werden kann. Unbehandelt kann sie bis heute bis zum Tode führen. Erst im Jahr 1897 als der Brite Almroth Wright eine erste Schutzimpfung erfand, konnte eine Ausbreitung eingedämmt werden.
Quelle: Städtisches Archiv Lützen