25/06/2026
Im Zuge der Digitalisierung ist auch die Internetkriminalität im Bereich der Kinderpornografie in den vergangenen Jahren rasant angestiegen und die Ermittlung der Täter ausgesprochen schwierig. (...) Vor ganz besondere Herausforderungen im Hinblick auf die Ermittlungsmethoden stellen die Strafverfolgungsbehörden die sogenannten Darknet-Plattformen innerhalb eines verschlüsselten Netzwerks, das die Anonymität von Nutzern und Betreibern sicherstellt. Vor diesem Hintergrund organisierten die Vereine Criminalium und Kriminalprävention Gießen auf dem Campus Recht und Wirtschaft der Uni Gießen eine Gesprächsrunde zum Thema „Kindesmissbrauch – Ermittlungen gegen Darknet-Plattformen“. Die Teilnehmer waren: Leitender Oberstaatsanwalt Dr. Benjamin Krause, Vorsitzender Richter am Landgericht Gießen Dr. Oliver Buckolt sowie Kriminalhauptkommissar Stefan Stein. Moderiert wurde die Veranstaltung von Prof. Bernhard Kretschmer von der JLU Gießen.
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Wer sich auf einer Darknet-Plattform für Kinderpornografie anmeldet, ist strafrechtlich Bandenmitglied. Bei einer Plattform mit über 400.000 registrierten Nutzern weltweit dauert allein das Entschlüsseln von Passwörtern mehrere Wochen.